WerberechtDer zunehmende Wettbewerb unter Kliniken erfordert ein umfangreicheres Marketing. Das Werberecht zieht für Krankenhäuser jedoch bestimmte Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Dies gilt sowohl für die Image-Werbung als auch für die Werbung für bestimmte Behandlungsmethoden. Unser Beratungsangebot umfasst u.a. die Überprüfung der geplanten Werbemaßnahmen auf die Vereinbarung mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
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