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Steuer- und Bilanzrecht

Viele Kliniken genießen das steuerrechtliche Privileg der Gemeinnützigkeit. Um diesen Status zu erhalten, ist bei Umstrukturierungsmaßnahmen das Gemeinnützigkeitsrecht zu beachten. So kann unter gewissen Umständen auch bei Privatisierungen der Status der Gemeinnützigkeit erhalten bleiben. Aber auch Kliniken in privater Trägerschaft können unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen in den Genuss der Steuervergünstigungen kommen.

Wir beraten Sie im Gemeinnützigkeitsrecht und zeigen Ihnen die Anforderungen an die Satzung und die Geschäftsführung. Darüber wird Ihnen eine umfassende Beratung in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten sowie im Hinblick auf die Buchführung und Bilanzierung nach der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) angeboten.

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