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Medizinrecht

Das Medizinrecht beschäftigt sich neben der Arzthaftung auch mit der Honorierung von Privatpatienten sowie der Zulassung von Krankenhäusern nach § 108 SGB V.

Zur Verringerung des Arzthaftungsrisikos analysieren wir bereits vorgekommene und hypothetische Schadensfälle und erarbeiten entsprechende Vermeidestrategien. Wir begleiten Sie bei der Einführung und Umsetzung eines klinikinternen Qualitätsmanagements und übernehmen die Gestaltung sämtlicher Verträge.

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